Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

DIBTABKOMMEN_G_2012

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 29. November 2012

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

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§ 1