Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
DIBTABKOMMEN_G_2017§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 10. Juli 2017
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) 746.9 KB
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