Gesetze / Digitalinfrastrukturfondsgesetz DIFG § 9 Auflösung Historische Fassung — Stand 01.01.2024 bis 01.04.2024. Zur aktuellen Fassung → Das Sondervermögen wird zum 30. März 2024 aufgelöst. Das vorhandene Vermögen wird an den Bundeshaushalt 2024 abgeführt.