Gesetze / Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts
DPMAWidVertrAnO 2021§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden
Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts handelt und das Bundesverwaltungsamt für den Erlass des Verwaltungsakts oder die Ablehnung des Anspruchs zuständig war.