Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 75 Sekretariat

Das Sekretariat ist insbesondere verantwortlich für

das Tagesgeschäft des Ausschusses,

die Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Ausschusses, seinem Vorsitz und der Kommission,

die Kommunikation mit anderen Organen und mit der Öffentlichkeit,

den Rückgriff auf elektronische Mittel für die interne und die externe Kommunikation,

die Übersetzung sachdienlicher Informationen,

die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Ausschusses,

die Vorbereitung, Abfassung und Veröffentlichung von Stellungnahmen, von Beschlüssen über die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aufsichtsbehörden und von sonstigen vom Ausschuss angenommenen Dokumenten.

Art 74 Art 76