Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

Für diese Norm liegt kein Text vor zum Stichtag 2026-07-02.

Art 88 Art 90