Gesetze / DSL Bank-Umwandlungsgesetz

DSLBUmwG

§ 2 Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber

Die Anteilsinhaber der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank übernehmen das Grundkapital der Aktiengesellschaft in Höhe von 113.750.000 Deutsche Mark, das in 56.875.000 Stückaktien eingeteilt ist. Den Anteilsinhabern steht die folgende Zahl von Aktien zu:

1.
Bundesrepublik Deutschland: 56.340.575
2.
Land Berlin: 356.283
3.
Freistaat Bayern: 178.141.

Ferner steht der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern eine Aktie in Bruchteilsgemeinschaft jeweils zur Hälfte zu.

§ 1 § 3