Gesetze / Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
DienstRÄndG 5Art 11 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
DienstRÄndG 5Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.