Gesetze / Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
DienstRÄndG 5Art 12 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
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DienstRÄndG 5Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.