Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

DirektZahlDurchfV

§ 13a Kürzung der nationalen Reserve

(1) In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2021 wird die nationale Reserve um 20 Millionen Euro gekürzt.

(2) In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2022 wird die nationale Reserve um 7,5 Millionen Euro gekürzt.

§ 13 § 14