Gesetze / EÜGV · BGBl I 1956, 71

Verordnung zum Eignungsübungsgesetz

9 Normen · ausgefertigt 15.02.1956 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
  3. § 2 Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
  4. § 3 Urlaubsbescheinigung
  5. § 4 Urlaub für Beamte und Richter
  6. § 5 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
  7. § 6 Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  8. § 7 Urlaubskassen
  9. § 8 Anrechnung der Wehrdienstzeit
  10. § 9 Geltungsdauer der Verordnung