Gesetze / EÜGV · BGBl I 1956, 71
Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
9 Normen · ausgefertigt 15.02.1956 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
- § 2 Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
- § 3 Urlaubsbescheinigung
- § 4 Urlaub für Beamte und Richter
- § 5 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- § 6 Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 7 Urlaubskassen
- § 8 Anrechnung der Wehrdienstzeit
- § 9 Geltungsdauer der Verordnung