Gesetze / EComFPrV · BGBl I 2019, 2037

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce

18 Normen · ausgefertigt 05.12.2019 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. § 1 Gegenstand
  4. § 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  5. § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
  6. § 4 Handlungsbereiche
  7. § 5 Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
  8. § 6 Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
  9. § 7 Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
  10. § 8 Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
  11. § 9 Bestandteile der Prüfung
  12. § 10 Schriftlicher Prüfungsteil
  13. § 11 Mündlicher Prüfungsteil
  14. § 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  15. § 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
  16. § 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  17. § 15 Zeugnisse
  18. § 16 Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
  19. § 17 Ausbildereignung
  20. § 18 Inkrafttreten
  21. Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 3 Satz 3) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  22. Anlage 2 (zu § 15 Absatz 1 und 2) Zeugnisinhalte