Gesetze / Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung

EIGV

§ 3 Grundlegende Anforderungen

Das Eisenbahnsystem, seine Teilsysteme und die Interoperabilitätskomponenten einschließlich ihrer Schnittstellen müssen die grundlegenden Anforderungen erfüllen, die in Anhang III der Richtlinie (EU) 2016/797 jeweils für sie festgelegt sind.

§ 2 § 4