Gesetze / Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung

EIGV

§ 8 Erfordernis der Inbetriebnahmegenehmigung

Die erstmalige Inbetriebnahme eines Bestandteils des Eisenbahnsystems bedarf einer Genehmigung (Inbetriebnahmegenehmigung) durch das Eisenbahn-Bundesamt, soweit in den anwendbaren Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt unbeschadet einer vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung für das Vorhaben.

§ 8 § 9