Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

EINUNDZWANZIGSTER_RUNDFUNKAEND_STV

§ 1

Dem am 14. Dezember 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2