Gesetze / Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes
EMVG-FuAG-BGebVAnlage 3 (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 4)Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3579)
| Nr. | Gebühren- oder Auslagentatbestand | Höhe der Gebühr oder der Auslage |
|---|---|---|
| 1 | Gebühren für die Erteilung einer Standortbescheinigung | |
| 1.1 | Erteilung einer Standortbescheinigung (einschließlich Nahbetrachtungen der zu bewertenden Sendeantennen, auch für bereits am Standort vorhandene Sendeantennen bei Standortmitbenutzungen bzw. bei Umwandlung vorläufiger Standortbescheinigungen gemäß § 5 Absatz 4 BEMFV) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
| 1.2 | Betrachtung eines Standortes nach § 5 Absatz 3 BEMFV sowie bei erforderlichen Messungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
| 1.3 | Erforderliche Messungen oder Nahfeldberechnungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
| 2 | Zweitschrift einer Standortbescheinigung | 25 € |
| 3 | Überprüfung von Standorten nach § 13 BEMFV: Maßnahmen bei Betrieb einer Funkanlage ohne die erforderliche Standortbescheinigung oder unter Verstoß gegen deren Bestimmungen; Verletzung von Anzeige- und Dokumentationspflichten; Betrieb einer Amateurfunkanlage unter Verstoß gegen § 8 BEMFV (einschließlich Ausführen eines mobilen Messeinsatzes) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |