Gesetze / EPPSG · BGBl I 2022, 2357
Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses
7 Normen · ausgefertigt 16.12.2022 · Änderungen
- § 1 Anspruchsberechtigung, Höhe der Energiepreispauschale
- § 2 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung, Antragserfordernis
- § 3 Finanzierung aus Bundesmitteln
- § 4 Nichtberücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, im Beitragsrecht und bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Pfändungsschutz
- § 5 Verzicht auf Rückforderungen
- § 6 Rechtsweg
- § 7 Inkrafttreten