Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

ERSTER_RUNDFUNKAEND_STV

§ 1

Dem in Bonn am 1. März 1994 unterzeichneten Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2