Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ERSTER_RUNDFUNKAEND_STV§ 2
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag