Gesetze / Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen
ERVBußBehBMFÜV§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Sie tritt am 1. Januar 2020 außer Kraft.