Gesetze / Eisenbahnregulierungsgesetz
ERegG§ 64 Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
Die Regulierungsbehörde erstellt nach Maßgabe des § 65 zum 31. Dezember 2018 einen Bericht für die Bundesregierung zur Frage, ob auf den Märkten für Wartungseinrichtungen Verhältnisse bestehen, die einem unverfälschten Wettbewerb entsprechen.