Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO§ 48 Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.
Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBODie Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.