Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO§ 47 Personal
Die Vorschriften der §§ 47 bis 54 der EBO gelten entsprechend.
Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBODie Vorschriften der §§ 47 bis 54 der EBO gelten entsprechend.