Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ersatzschulzuschussverordnung

ESZV

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Grundlagen und das Verfahren zur Feststellung der Höhe des Betriebskostenzuschusses für die Ersatzschulen sowie über die Verwendungsnachweisprüfung.

§ 2