Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Einkommensteueraufteilverordnung 2023
EStAV 2023§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einkommensteueraufteilverordnung vom 9. Februar 2015 (GVBl. II Nr. 7) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 25. Januar 2021
Die Ministerin der Finanzen und für Europa
Katrin Lange
Anlagen
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Anlage (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1) Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Haushaltsjahr 2023 157.2 KB