Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Einkommensteueraufteilverordnung 2023

EStAV 2023

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einkommensteueraufteilverordnung vom 9. Februar 2015 (GVBl. II Nr. 7) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 25. Januar 2021

Die Ministerin der Finanzen und für Europa

Katrin Lange

Anlagen

1

Anlage (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1) Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Haushaltsjahr 2023 157.2 KB

§ 5