Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 105 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie
1Die Mobilitätsprämie ist nach Ablauf des Kalenderjahres in einem Prämienbescheid festzusetzen. Eine Festsetzung erfolgt nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt. 2Die festgesetzte Mobilitätsprämie ist dem Steuerpflichtigen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prämienbescheids auszuzahlen. 3Die Auszahlung erfolgt aus den Einnahmen an Einkommensteuer.