Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
ETHIKKPRAEIMPL_G_2014§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu machen.
Potsdam, den 11. Februar 2014
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Abkommen