Gesetze / EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz
EU-DBA-SBG§ 3 Verfahrenssprache
Jegliche Kommunikation zwischen der betroffenen Person und der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Anwendung dieses Gesetzes hat in deutscher Sprache zu erfolgen.