Gesetze / EU-DBA-SBG · BGBl I 2019, 2103

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union

33 Normen · ausgefertigt 10.12.2019 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Kapitel 1 · Allgemeiner Teil
  3. § 1 Anwendungsbereich und anwendbare Vorschriften
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Verfahrenssprache
  6. Kapitel 2 · Streitbeilegungsbeschwerde
  7. § 4 Einreichung
  8. § 5 Inhalt
  9. § 6 Eingangsbestätigung
  10. § 7 Informationsersuchen
  11. § 8 Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde
  12. § 9 Rechtsbehelfe gegen die Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde
  13. § 10 Ersetzung der Zulassung durch den Beratenden Ausschuss
  14. § 11 Rücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde
  15. § 12 Erledigung der Streitbeilegungsbeschwerde
  16. Kapitel 3 · Verständigungsverfahren
  17. § 13 Einleitung und Einigungsfrist
  18. § 14 Informationsersuchen
  19. § 15 Einigung
  20. § 16 Beendigung ohne Einigung
  21. Kapitel 4 · Streitbeilegung durch den Beratenden Ausschuss
  22. § 17 Stellungnahme des Beratenden Ausschusses
  23. § 18 Abschließende Entscheidung durch die zuständigen Behörden
  24. § 19 Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung
  25. § 20 Versagungsgründe und vorzeitige Beendigung
  26. Kapitel 5 · Verfahrensregelungen für den Beratenden Ausschuss
  27. § 21 Zusammensetzung
  28. § 22 Einsetzungsfrist
  29. § 23 Vorlage von Informationen und Erscheinen vor dem Beratenden Ausschuss
  30. § 24 Benennung der unabhängigen Personen und des Vorsitzenden
  31. § 25 Unabhängigkeit
  32. § 26 Liste der unabhängigen Personen
  33. § 27 Geschäftsordnung
  34. Kapitel 6 · Sonderregelungen für natürliche Personen und kleinere Unternehmen
  35. § 28 Verfahrenserleichterungen für natürliche Personen und kleinere Unternehmen
  36. Kapitel 7 · Alternative Streitbeilegung
  37. § 29 Ausschuss für Alternative Streitbeilegung
  38. § 30 Anwendbare Regelungen dieses Gesetzes
  39. Kapitel 8 · Schlussbestimmungen und gemeinsame Vorschriften
  40. § 31 Kosten
  41. § 32 Schutz von Informationen und Geheimnissen
  42. § 33 Anwendungsregelung