Gesetze / Teilhabeberatungsverordnung

EUTBV

§ 7 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für die Gewährung von Zuschüssen sind juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch.

§ 6 § 8