Gesetze / EdlStFAusbV 2025 · BGBl. I 2025, Nr. 93, 23

Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin

18 Normen · ausgefertigt 20.03.2025 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  3. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  4. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 6 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  10. § 7 Zeitpunkt
  11. § 8 Inhalt
  12. § 9 Prüfungsbereich
  13. Abschnitt 3 · Abschlussprüfung
  14. § 10 Zeitpunkt
  15. § 11 Inhalt
  16. § 12 Prüfungsbereiche
  17. § 13 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Fasserarbeit“
  18. § 14 Prüfungsbereich „Technologie“
  19. § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  20. § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  21. § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
  22. Abschnitt 4 · Weitere Berufsausbildungen
  23. § 18 Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  24. Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin