Gesetze / Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung
EdlStFAusbV 2025§ 7 Zeitpunkt
(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Gesetze / Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung
EdlStFAusbV 2025(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.