Gesetze / Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung

EdlStFAusbV 2025

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan
Abschnitt 2Zwischenprüfung
§ 7Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereich
Abschnitt 3Abschlussprüfung
§ 10Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich „Anfertigen einer Fasserarbeit“
§ 14Prüfungsbereich „Technologie“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4Weitere Berufsausbildungen
§ 18Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
§ 1