Gesetze / EfbV 2017 · BGBl I 2016, 2770

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

31 Normen · ausgefertigt 02.12.2016 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
  6. § 3 Anforderungen an die Betriebsorganisation
  7. § 4 Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
  8. § 5 Betriebstagebuch
  9. § 6 Versicherungsschutz
  10. § 7 Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
  11. Abschnitt 3 · Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
  12. § 8 Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
  13. § 9 Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
  14. § 10 Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
  15. Abschnitt 4 · Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
  16. § 11 Überwachungsvertrag
  17. § 12 Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
  18. Abschnitt 5 · Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
  19. § 13 Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
  20. § 14 Überwachungsausschuss
  21. § 15 Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
  22. § 16 Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
  23. Abschnitt 6 · Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
  24. § 17 Zuverlässigkeit von Sachverständigen
  25. § 18 Unabhängigkeit von Sachverständigen
  26. § 19 Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
  27. § 20 Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
  28. § 21 Kontrolle der Sachverständigen
  29. Abschnitt 7 · Anforderungen an die Überwachung
  30. § 22 Erstmalige und jährliche Überprüfung
  31. § 23 Überwachungsbericht
  32. Abschnitt 8 · Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
  33. § 24 Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
  34. § 25 Gestaltung des Zertifikats
  35. Abschnitt 9 · Sonstige gemeinsame Vorschriften
  36. § 26 Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
  37. § 27 Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
  38. § 28 Entsorgungsfachbetrieberegister
  39. § 29 Ordnungswidrigkeiten
  40. § 30 Zugänglichkeit privater Regelwerke
  41. § 31 Übergangsvorschriften
  42. Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) Lehrgangsinhalte
  43. Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
  44. Anlage 3 (zu § 25) Vordruck für das Zertifikat