Gesetze / Entsorgungsfachbetriebeverordnung
EfbV 2017§ 25 Gestaltung des Zertifikats
Das Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat den Anforderungen des Vordrucks nach Anlage 3 zu entsprechen.
Gesetze / Entsorgungsfachbetriebeverordnung
EfbV 2017Das Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat den Anforderungen des Vordrucks nach Anlage 3 zu entsprechen.