Gesetze / Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen

EhrZAnerkErl 3

Art 3

Jede Änderung der Verleihungsbedingungen und jede Änderung der Form oder Benennung der hiermit anerkannten Ehrenzeichen ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.

Art 2