Gesetze / EinwV · BGBl. I 2025, Nr. 32

Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

20 Normen · ausgefertigt 06.02.2025 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Teil 2 · Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung
  6. § 3 Allgemeine Anforderungen
  7. § 4 Anforderungen an ein nutzerfreundliches Verfahren
  8. § 5 Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung
  9. § 6 Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren
  10. § 7 Anforderungen an Technologien und Konfigurationen für das Zusammenwirken mit Anbietern von digitalen Diensten und mit Abruf- und Darstellungssoftware
  11. Teil 3 · Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung
  12. § 8 Zuständige Stelle
  13. § 9 Informationsaustausch mit zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder
  14. § 10 Anerkennungsvoraussetzungen
  15. § 11 Antragstellung
  16. § 12 Sicherheitskonzept
  17. § 13 Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung
  18. § 14 Anzeige von Änderungen
  19. § 15 Meldung von Beschwerden
  20. § 16 Widerruf der Anerkennung
  21. Teil 4 · Technische und organisatorische Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten und Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
  22. § 17 Maßnahmen durch Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
  23. § 18 Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung
  24. § 19 Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Berücksichtigung der Einstellungen der Endnutzer
  25. § 20 Maßnahmen zur Neutralität