Gesetze / Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
EnSikuMaV§ 12 Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten die in § 6 Absatz 1 Satz 1 festgelegten Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.