Gesetze / EnWFachwBAProFV · BGBl I 2023, Nr. 256

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft – Bachelor-Professional in Energiewirtschaft

18 Normen · ausgefertigt 21.09.2023 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  3. § 2 Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
  5. § 4 Prüfungsbereich „Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“
  6. § 5 Prüfungsbereich „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“
  7. § 6 Prüfungsbereich „Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen“
  8. § 7 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
  9. § 8 Form und Ablauf der Prüfung
  10. § 9 Schriftliche Prüfung
  11. § 10 Mündliche Prüfung
  12. § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
  13. § 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  14. § 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  15. § 14 Zeugnisse
  16. § 15 Wiederholung der Prüfung
  17. § 16 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
  18. § 17 Übergangsvorschriften
  19. § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  20. Anlage 1 (zu den §§ 11 und 12) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  21. Anlage 2 (zu § 14) Zeugnisinhalte