Gesetze / Energiewirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung
EnWFachwBAProFV§ 7 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
Im Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, zielorientiert mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Auszubildenden und Geschäftspartnern zu kommunizieren und zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen sowie ethische Grundsätze zu berücksichtigen. Des Weiteren sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen und der Unternehmensziele zu führen und zu motivieren. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: