Gesetze / Energiewirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung EnWPrV § 1 Gegenstand Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 28.09.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft.