Gesetze / Energiewirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung

EnWPrV

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft.

§ 2