Gesetze / Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

EpiGesAusbSichV

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt außer Kraft:

1.
ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder
2.
spätestens mit Ablauf des 31. März 2022.

Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 ist der Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt zu geben.

§ 7