Gesetze / Europawahlordnung
EuWO 1988Anlage 10 (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)
| Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort) | ||||||
| Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch ... | ||||||
| Wahlschein-Nr. | Wahlbezirk | |||||
| Wahlbrief | ||||||
| An | ||||||
| ....................................................... | ||||||
| ....................................................... | ||||||
| ....................................................... | ||||||
Rückseite des Wahlbriefumschlags
| In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | ||||
| 1. | den Wahlschein | |||
| und | ||||
| 2. | den verschlossenen weißen | |||
| Stimmzettelumschlag mit dem darin | ||||
| befindlichen Stimmzettel. | ||||
| Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | ||||
| Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. | ||||
| Die Versendung durch .............. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. | ||||