Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung FAgrPrV § 9 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft.