Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung

FAgrPrV

§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft.

§ 8