Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2017§ 12 Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung
(1) Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern.
(2) Den Vorsitz führt die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Das Präsidium besteht weiter aus den folgenden Mitgliedern:
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2 muss eine Frau benannt werden. In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 3 und 4 sind die Mitglieder so zu wählen, dass eine geschlechtergerechte Besetzung des Präsidiums gewährleistet ist. Näheres zum Verfahren regelt die Satzung.
(4) Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat benannt oder gewählt.
(5) Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.
(6) Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde.