Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2017§ 12 Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung
(1) Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern.
(2) Den Vorsitz führt die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Das Präsidium besteht weiter aus den folgenden Mitgliedern:
Für die Besetzung des Präsidiums gilt § 4 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes entsprechend, soweit das Bundesgremienbesetzungsgesetz nicht unmittelbar anzuwenden ist.
(3) Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat benannt oder gewählt.
(4) Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.
(5) Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde.