Gesetze / Filmförderungsgesetz FFG 2017 § 147 Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Zur aktuellen Fassung → Erfüllt ein Abgabeschuldner mehrere Abgabetatbestände, so bestehen die Abgabepflichten nebeneinander.