Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2017§ 150 Begriffsbestimmung Kinofilm
Ein Kinofilm im Sinne der §§ 152 bis 156 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.
Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2017Ein Kinofilm im Sinne der §§ 152 bis 156 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.