Gesetze / FIAusbV · BGBl I 2020, 250

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin

43 Normen · ausgefertigt 28.02.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Einsatzgebiet
  9. § 6 Ausbildungsplan
  10. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  11. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  12. § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  13. Unterabschnitt 2 · Teil 1 der Abschlussprüfung
  14. § 8 Inhalt von Teil 1
  15. § 9 Prüfungsbereich von Teil 1
  16. Unterabschnitt 3 · Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
  17. § 10 Inhalt von Teil 2
  18. § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
  19. § 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
  20. § 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
  21. § 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
  22. § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  23. § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  24. § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
  25. Unterabschnitt 4 · Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
  26. § 18 Inhalt von Teil 2
  27. § 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
  28. § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
  29. § 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
  30. § 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
  31. § 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  32. § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  33. § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
  34. Unterabschnitt 5 · Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
  35. § 26 Inhalt von Teil 2
  36. § 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
  37. § 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
  38. § 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
  39. § 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
  40. § 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  41. § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  42. § 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
  43. Unterabschnitt 6 · Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
  44. § 34 Inhalt von Teil 2
  45. § 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
  46. § 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
  47. § 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
  48. § 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
  49. § 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  50. § 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  51. § 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
  52. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  53. § 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  54. § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  55. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin